Allgemeine Geschäftsbedingungen

Felix Straub — Klairo, Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Felix Straub, Schanzenstraße 19, 90478 Nürnberg (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich KI-gestützter Prozessautomatisierung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer entwickelt und implementiert individuelle, auf den jeweiligen Auftraggeber zugeschnittene Automations-Workflows (insbesondere auf Basis von n8n und KI-Sprachmodellen) zur Verarbeitung, Klassifizierung, Weiterleitung und Beantwortung von E-Mails sowie zur Integration mit bestehenden Systemen des Auftraggebers (z. B. CRM, ERP, Google Sheets).

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot bzw. der Projektbeschreibung (nachfolgend „Leistungsschein"), der Bestandteil des Vertrages wird. Leistungen, die im Leistungsschein nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet und werden gesondert vergütet.

Der Auftragnehmer schuldet eine funktionsfähige Umsetzung des vereinbarten Leistungsumfangs (Werkvertrag). Weitergehende Erfolgsversprechen — insbesondere bezüglich der erzielten Zeitersparnis oder des wirtschaftlichen ROI — sind unverbindliche Richtwerte und keine Garantien.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung zustande.

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung des Projekts in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:

  • Rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Zugangsdaten, API-Keys und Systemzugänge
  • Benennung eines fachlich geeigneten Ansprechpartners auf Seiten des Auftraggebers
  • Zeitnahe Rückmeldung auf Anfragen des Auftragnehmers (in der Regel innerhalb von 2 Werktagen)
  • Bereitstellung von repräsentativen Testdaten und Prozessbeispielen

Verzögerungen, die aus einer nicht rechtzeitig erfüllten Mitwirkungspflicht des Auftraggebers resultieren, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Etwaige Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % der Projektsumme bei Vertragsschluss (Anzahlung)
  • 50 % nach Abnahme der vereinbarten Leistung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.

Laufende Betreuungs- oder Retainer-Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet und sind bis zum 5. Werktag des jeweiligen Monats fällig.

§ 6 Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung stellt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber zur Abnahme zur Verfügung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 7 Werktagen auf Mängelfreiheit zu prüfen und das Ergebnis schriftlich mitzuteilen.

Wesentliche Mängel sind konkret zu beschreiben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, wesentliche Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Die Abnahme gilt auch als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung in den produktiven Betrieb übernimmt oder nicht innerhalb der Frist reagiert.

§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Workflows und Konfigurationen ein.

Allgemeine Werkzeuge, Frameworks, Methoden und Know-how des Auftragnehmers verbleiben ausschließlich im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen eines Projekts entwickelte allgemeine Techniken und Konzepte für andere Kunden weiterzuverwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offenbart werden.

§ 8 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftsdaten, Prozessabläufe, technische Details und Kundendaten — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht, oder die dem Empfänger nachweislich bereits vor der Offenlegung bekannt waren.

Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

§ 9 Datenschutz und DSGVO

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält oder im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass der Einsatz der vom Auftragnehmer erstellten Automationen in seinem Betrieb mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Der Auftragnehmer berät hierzu auf Wunsch, übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO im Betrieb des Auftraggebers.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das betreffende Projekt vereinbarten Vergütung (netto). Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. Für Schäden durch unterlassene oder fehlerhafte Datensicherung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Einmalige Projektverträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung.

Laufende Betreuungsverträge (Retainer) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Auftragnehmers liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.